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Di.
Aug.
2020
erstellt von Sebastian
Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz wurde bekanntlich am 20.02.20 verkündet.
Wie versprochen hier ein "paar" Infos.

Ab 01.09.20:
  • Meldefrist für Magazine (>20 Schuss KW, >10 Schuss LW) läuft
  • Meldefrist für Salutwaffen läuft
  • Meldefrist für wesentliche Teile läuft
  • Beschränkung der Waffen auf der gelben WBK auf 10 Waffen (inkl. Bestandsschutz) in Kraft
  • Neue Besitzbedürfnisregelung
  • NWR-ID´s zum Kauf, Verkauf und Reparatur notwendig
Zur Meldefrist für Magazine:
Die Meldefrist läuft genau ein Jahr bis zum 01.09.2021.
KK- und Repetierwaffen sind von der Magazingrößenbegrenzung ausgenommen.
Selbstlader (z.B. Flinten) mit festen Magazinen dürfen ziemlich sicher behalten werden, Magazinkapazität muss aber begrenzt werden.
Wie genau das rechtssicher geht ist noch unbekannt.
Große Magazine >20 Schuss für KW und >10 Schuss für LW können innerhalb eines Jahres bei der Behörde angemeldet werden.
Das Anmelden macht aber eigentlich nur Sinn wenn diese vor dem 13.06.17 erworben wurden.
Danach erworbene Magazine benötigen direkt eine Ausnahmegenehmigung des BKA, Belege und müssen speziell aufbewahrt werden.
Meldeformulare für beide Fälle habe ich mir bereits besorgt falls jemand braucht.
ACHTUNG: Auch auf 10 Schuss begrenzte 20-Schuss Magazine z.B. für das AR15 sind betroffen (der Grundkörper zählt).

Zur Meldefrist für Salutwaffen:
Wer jetzt noch eine Salutwaffe besitzt (mit BKA-Stempel) muss sie anmelden (wirtschaftliches Interesse reicht normalerweise aus).
Ein Verkauf wird extrem schwierig zu handhaben sein, wenn überhaupt möglich, da Altbesitz.
Wer unkompliziert noch einen schönen, historischen Salut-K98k oder ähnliches möchte bis zum 01.09.20 ist das noch möglich.

Zur Meldefrist für wesentliche Teile:
Wer bisher freie Waffenteile besitzt, im Besonderen Upper, Lower und Verschlussträger vom AR15 muss sie anmelden.
Diese werden in die WBK eingetragen (natürlich gegen Gebühr).
Aufbewahrung natürlich im Waffentresor und Veräußerung nur nach den Regularien für wesentliche Waffenteile.
Der Verkauf (oder Kauf bei Bedarf) ist ohne Probleme noch bis zum 01.09.20 möglich.
Der Leitfaden des BKA zu den neuen, wesentlichen Teilen soll aufklären was in Zukunft wesentliche Waffenteile sind und wird vermutlich den Waffenbehörden als Grundlage für Eintragungen dienen.
(Nach Download des Leitfadens beim Dateinamen alles hinter ".pdf" löschen)

Zur Beschränkung der Waffen auf der gelben WBK:
Es ist ab 01.09.20 nur noch der Besitz von maximal 10 Waffen auf der gelben WBK möglich.
Wer mehr besitzt und eine andere möchte muss verkaufen bis er nur noch 9 Stück besitzt oder ein extra Bedürfnis vorweisen.
Wer jetzt noch 2 Waffen darüber hinaus will und kein Problem mit dem Erwerbsstreckungsgebot hat, letzte Gelegenheit!

Zur Neuen Besitzbedürfnisregelung:
Die verschärfte Besitzbedürfnisregelung besagt, dass man zum weiteren Besitz mind. 1-mal innerhalb von drei Monaten (1/3) oder 6-mal unregelmäßig im Jahr (6/12) mit seinen Kurz- oder Langwaffen trainieren muss.
Wer sowohl Kurz- und Langwaffen besitzt, der muss für beide Waffenarten diese Traingstermine 5 Jahre lang nachweisen (2/3 bzw. 12/12).
10 Jahre nach dem ersten Erwerb reicht die Bescheinigung der Vereinsmitgliedschaft alleine aus.
Genaues wissen wir erst wenn eine Verwaltungsvorschrift dazu erscheint und/oder es Präzedenzfälle gibt.
Das Gesetz selbst ist zwar da, ist aber ohne VwV, welche noch nicht existiert, kaum lesbar.
Anstatt klarer Aussagen gibt es dort nur Texte wie "in § 42 b Satz 3 wird das Wort "S*****" durch "Dreck" ersetzt".

Zu den NWR-ID´s:
Normalerweise sind in unseren WBK´s schon die Personen(P)- und Erlaubnis(E)-ID´s eingedruckt.
Diese sind zum Kauf einer Waffe zwingend erforderlich.
Für den Verkauf oder in Reparatur geben sind zusätzlich die Waffen(W)- oder Teile(T)-ID´s erforderlich.
Je nach Behörde werden eure Stammdatenblätter automatisch Ende August an euch verschickt.
Beim Kauf- und Verkauf sowie Kauf von Munition von Privat ändert sich erst einmal nichts, die WBK alleine reicht aus.
Der VDB hat ein Merkblatt bzgl. NWR-ID´s bereitgestellt.

Sobald mehr bekannt ist werde ich es hier veröffentlichen und stehe für Fragen zur Verfügung.
 
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