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So.
März
2020
erstellt von Sebastian

Info zur aktuellen Gesetzesverschärfung Nr.1

Allgemeine News
Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz wurde bekanntlich am 20.02.20 verkündet.
Da ihr viele Fragen habt werde ich euch nacheinander die relevanten Dokumente hier zugänglich machen.

Ab sofort gültig:
  • Verfassungschutzabfrage bei jeder waffenrechtlichen Erlaubnis
  • erleichteter Erwerb von Schalldämpfern für Jäger und Nachtsichtvorsatzgeräte
  • Einrichtung von Waffenverbotszonen

Ab 01.09.20:
  • Meldefrist für Magazine (>20 Schuss KW, >10 Schuss LW), Salutwaffen, wesentliche Teile beginnt
  • Beschränkung der Waffen auf der gelben WBK auf 10 Waffen (inkl. Bestandsschutz)
  • Verschärfte Besitzbedürfnisregelung

Ab 20.09.21:
  • Meldefrist für Magazine (>20 Schuss KW, >10 Schuss LW), Salutwaffen, wesentliche Teile endet

Dazu gibt es einige erwähnenswerte Punkte:
Die verschärfte Besitzbedürfnisregelung besagt, dass man zum weiteren Besitz mind. 1-mal innerhalb von drei Monaten (1/3) oder 6-mal unregelmäßig im Jahr (6/12) mit seinen Kurz- oder Langwaffen trainieren muss.
Wer sowohl Kurz- und Langwaffen besitzt, der muss für beide Waffenarten diese Traingstermine nachweisen (2/3 bzw. 12/12).
Genaues wissen wir erst wenn eine Verwaltungsvorschrift dazu erscheint, eventuell wird es nicht ganz so scharf ausgelegt.

KK-Waffen und Repetierwaffen sind von der Magazingrößenbegrenzung ausgenommen.
Selbstlader mit festen Magazinen dürfen ziemlich sicher behalten werden, Magazinkapazität muss aber begrenzt werden.
Wie genau das rechtssicher geht ist ebenfalls noch unbekannt.
Das BKA wird dazu in Kürze einen weiteren Leitfaden veröffentlichen.

Große Magazine >20 Schuss KW und >10 Schuss LW können innerhalb der Meldefrist bei der Behörde angemeldet werden.
Das Anmelden macht aber nur Sinn wenn diese vor dem 13.06.17 erworben wurden.
Wie der Nachweis des Besitzes vor dem Stichtag erbracht werden soll ist noch unbekannt, Formblätter gibt es bis dahin vielleicht.
Auch wie diese Magazine aufbewahrt werden müssen und was bei Verlust passiert ist unbekannt.

Zum Nachlesen:
Gute Infoseite der GRA mit Fragen und Antworten.

Das Gesetz selbst welches ohne Verwaltungsvorschrift naturgemäß kaum lesbar ist, die VwV existiert aber noch nicht.

Der Leitfaden des BKA zu wesentlichen Teilen (betrifft hauptsächlich Gehäuse und Verschlussträger) soll aufklären was in Zukunft wesentliche Waffenteile sind und wird vermutlich den Waffenbehörden als Grundlage für Eintragungen dienen.
(Beim Download des Leitfadens beim Dateinamen alles hinter ".pdf" löschen)

Sobald mehr bekannt ist werde ich es hier veröffentlichen und stehe für Fragen zur Verfügung.
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