Zu den Bedürfnissen:
Erfreuliche Nachrichten.
Bis auf weiteres werden die Monate 03/2020 bis 05/2020 und 11/2020 bis 03/2021
bei der Betrachtung für Neuerwerbsbedürfnisse nicht gewertet.
D.h. de facto werden momentan für die 12/18-mal Training die letzten 18 bzw. 19 Monate betrachtet.
Auf Nachfrage im besonderen Fall:
Wer in den letzten 12 Monaten nicht auf 10 vereinsinterne Traingstermine bei uns kommt aber woanders
geschossen hat dessen Betrachtungszeitraum wird auf 18 Monate erweitert und wenn es
dann immer noch nicht reicht ist der Verband ggf. kulant wenn man woanders aktiv war.
Ebenso werden nun für Erwerbe über dem Grundkontingent die letzten drei statt die
letzten zwei Jahre bzgl. Wettkampfteilnahme betrachtet.
Zum Waffenrecht
Es gibt ein Update von ProLegal (besser spät als nie).
Link
Bei Fragen sind wir wie immer für euch da.
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13
Sa.
Feb.
2021
erstellt von Sebastian
Neues zu Bedürfnisanträgen und Waffenrecht
Allgemeine News